Antragstellung im Bereich Kultur
|
Die Schering Stiftung fördert unter ihrem Förderschwerpunkt Kultur Projekte im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst, des Tanzes und Theaters sowie der Neuen Musik. Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die in Berlin ausgestellt werden bzw. zur Aufführung kommen. Neben der Voraussetzung, dass das Projekt in Berlin stattfindet, hat der Stiftungsrat weitere Kriterien formuliert, anhand derer Sie im Vorfeld abwägen können, ob eine Förderung durch die Schering Stiftung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unseres Förderprogramms nur zeitlich begrenzte und gemeinnützige Projekte unterstützen. Nach Überprüfung Ihrer Projektidee im Hinblick auf Förderschwerpunkte und Ausschlusskriterien bitten wir Sie, sich mit unserem Antragsverfahren vertraut zu machen. |
![]() |


