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Folgende Kriterien sind Voraussetzung für eine Bewerbung um ein Doktorandenstipendium der Schering Stiftung:
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Bei Antragstellung liegt ein Studienabschluss vor, der zur Promotion berechtigt.
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Der Studienabschluss erfolgte mit hervorragenden Ergebnissen.
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Der Studienabschluss liegt bei Antragstellung maximal zwei Jahre zurück.
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Die Doktorarbeit befasst sich mit Themen der Grundlagenforschung in den Bereichen Biologie, Medizin und bioorganische Chemie (sich daraus ergebende Schnittstellen und Randgebiete wie Biophysik und Bioinformatik eingeschlossen).
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Projekte, die die Durchführung klinischer Studien zum Ziel haben, werden nicht gefördert.
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Das Forschungsprojekt sollte zum Zeitpunkt der aktuellen Bewerbungsdeadline noch nicht begonnen worden sein.
Das Stipendium wird unabhängig von der Nationalität der Bewerber und dem Land, in dem das Promotionsprojekt stattfinden soll, gewährt. Die Promotionsarbeit kann in einer Universität und einem Forschungsinstitut eigener Wahl durchgeführt werden.
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